Regelung bei extremen Witterungsbedingungen für den Schulweg in NRW

Categories: Allgemein
Tags: No Tags
Comments: Comments Off
Published on: 6. Januar 2026

Liebe Eltern,

ich wünsche Ihnen allen ein gutes neues Jahr 2026!

Der Winter hat Einzug gehalten! In dem Zusammenhang kommt häufig die Frage auf, welche Regelung bei extremen Witterungsbedingungen für den Schulweg gilt:

Hier ein Auszug aus dem Erlass für das Bildungsland NRW:

Ist der Schulweg aufgrund der extremen Wetterverhältnisse für das Kind nicht zumutbar, informieren die Eltern die Schule, dass das Kind die Schule nicht besuchen kann. Verspätungen von Schülerinnen und Schülern oder das Fernbleiben vom Unterricht sind in diesen Fällen entschuldigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Imke Sundermeier

page 1 of 1
Welcome , today is Donnerstag, 15. Januar 2026